05 | 12 | 2024

AGB

Stand: xx.xx.2008 - muss überarbeitet werden!

1.0 Rechts- und Gerichtsstand zwischen Auftragnehmer (im nachfolgenden Happy Box genannt) und Auftraggeber.

Für die Geschäftsverbindung Lutz Seebach Happy Box gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand bei eventuellen Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber gilt Koblenz.


2.0 Umfang der Leistungen von Happy Box

- Abholung der Transportgüter vom Auftraggeber
- Verschiffung der Transportgüter im Container nach Philippinen
- Auslieferung der Transportgüter an den Empfänger
- Versicherung der Transportgüter gegen Verlust


3.0 Kosten der Dienstleistungen

Der Preis für diesen Service ist abhängig von Art der Zustellung sowie der Lage des Empfängerwohnorts und kann der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von Happy Box entnommen werden. Vereinbarungen, die auf der Rechnung bestätigt werden, sind Bestandteil des umseitigen Vertrages.


4.0 Verpackung

Zur Verpackung der Transportgüter dürfen nur die standardisierten Kartons von Happy Box verwendet werden. Die Außenmaße dieser Kartons betragen: Länge: 77 cm, Breite: 45 cm, Höhe 46 cm. Die Kartons werden von Happy Box an den Auftraggeber zum Preis von 5,50 Euro pro Karton abgegeben. Dieser Karton ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Balikbayan Box genannt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet. bei der Verpackung der zu versendenden Gegenstände größte Sorgfalt walten zu lassen. Happy Box haftet nicht für Schäden wegen zerbrochener, verdorbener oder sonst wie beschädigter Gegenstände die wegen unsachgemäßer Verpackung bei der Abfertigung und Beförderung der Balikbayan Box entstehen.


5.0 Inhalt der Balikbayan Box

Für den Inhalt der Balikbayan Box ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich keine in den Philippinen gesetzlich verbotenen oder illegalen Gegenstände zu versenden: Drogen, Chemikalien, Batterien, Akkus, jede Art von Waffen, von waffenähnlichen oder explosiven Gegenständen, Munition, brennbare Gegenstände, pornografische Artikel dürfen keinesfalls versandt werden. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


6.0 Prüfung des Balikbayan Box Inhalts

Happy Box ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Balikbayan Box zu Prüfungszwecken zu öffnen.


7.0 Zollpflichtige Gegenstände

Für den Fall, dass zollpflichtige Gegenstände versandt werden ist der Auftraggeber verpflichtet, den jeweils anfallenden Zoll oder anfallende Steuern nach Aufforderung unverzüglich an Happy Box zu zahlen. Mit der Zahlungsaufforderung wird Happy Box dem Auftraggeber den entsprechenden Beleg über den fälligen Zollbetrag ausgestellt von den philippinischen Zollbehörden vorlegen. Die bei diesem Vorgang Happy Box entstehenden Kosten, Gebühren und Spesen sind nicht im Preis enthalten und sind vom Auftraggeber separat zu entrichten.


8.0 Transportversicherung

Happy Box beziehungsweise der Vertragspartner von Happy Box auf den Philippinen sind verpflichtet, für die Dauer des Transportwegs eine Transportversicherung gegen Verlust der Box abzuschließen. Die Versicherung deckt nur den vom Auftraggeber deklarierten Wert des Inhalts der Balikbayan Box ab, maximal jedoch 300,- Euro.


9.0 Haftung bei Verlust oder Beschädigung

9.1. Im Fall des Verlustes oder Beschädigung von Transportgütern - soweit nicht von der Transportversicherung abgedeckt - haftet Happy Box nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden, beziehungsweise grober Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht. Die Haftung beschränkt sich auf den vom Auftraggeber deklarierten Wert der Sendung, jedoch maximal auf 300,- Euro pro Balikbayan Box. Happy Box verpflichtet sich darüber hinaus im Fall des Verlustes der Box, die berechnete Summe für den Transportservice zurückzuvergüten. Weitere Ansprüche kann der Auftraggeber nicht geltend machen.

9.2. Happy Box haftet nicht bei Schäden die durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, politischen Unruhen, Kriegen oder Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland eintreten.

9.3. Happy Box haftet nicht für die Konsequenzen, die dadurch entstehen, dass der philippinische Zoll bei der Inspektion der Box nicht deklarierte, illegale oder verbotene Gegenstände in der Balikbayan Box entdeckt. Die bei der Bearbeitung in einem solchen Falle Happy Box entstehenden Kosten, Spesen und Gebühren sind nicht im Preis enthalten und sind vom Auftraggeber separat zu bezahlen.


10. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten von Happy Box

Der Auftraggeber und Happy Box sind sich darüber einig, dass Happy Box ein Pfandrecht an der Balikbayan Box erwirbt. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die Happy Box aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehen.


11. Unvollständige oder unrichtige Angaben auf der Export Declaration/Packing List

Der Auftraggeber ist verpflichtet, zollpflichtige Waren und Güter in der Export Declaration/Packing List zu deklarieren. Sollte die Shippers Export Declaration/Packing List des Auftraggebers nicht vollständig oder unrichtig sein oder sollte sich der Inhalt als illegal oder verboten herausstellen, ist Happy Box berechtigt, sämtliche versandten Waren und Güter dieser Balikbayan Box den philippinischen Zollbehörden zur Beschlagnahmung durch die Regierung der Philippinen zu überlassen. Eine Regresspflicht seitens Happy Box gegenüber dem Auftraggeber besteht in diesem Falle nicht.


12. Verspätete Auslieferung

Happy Box ist nicht verantwortlich für eine verspätete Auslieferung der Balikbayan Box, wenn die Verspätung durch die Zollabfertigung, insbesondere durch die Prüfung und Zollfestsetzung durch die philippinischen Zollbehörden verursacht wird.


13. Unterschriften

Zusammen mit der Balikbayan Box übergibt der Auftraggeber der Happy Box zwei Fertigungen dieses Vertrages sowie die jeweils daran angehefteten Export Declaration/Packing Lists (Inhaltsverzeichnissen). Sämtliche Dokumente müssen vom Auftraggeber eigenhändig rechtsverbindlich unterschrieben sein.